Warum die Stromkunden wenig davon haben, wenn die EEG-Umlage fällt
Am 15. Oktober geben die deutschen Netzbetreiber bekannt, wie viel Ökostrom-Umlage die Verbraucher ab Januar 2015 zahlen müssen. Dieses Mal deutet sich eine kleine Sensation an: die Umlage könnte womöglich erstmals seit dem Jahr 2000 minimal fallen – wahrscheinlich um 0,07 Cent pro Kilowattstunde, deren Preis für Haushaltskunden bei rund 28,50 Cent liegt. An der Ökostromreform Sigmar Gabriels liegt das nicht, denn die trat gerade erst im August in Kraft. Und es beweist auch nicht, wie der Grünen-Energiepolitiker Oliver Krischer behauptete, „dass grüne Energie immer günstiger wird“. Der Begriff „günstig“ passt ohnehin schlecht für Energien, die im vergangenen Jahr – rein netto – rund 14 Milliarden Euro an Subventionen schluckten. Der Mini-Rückgang liegt in Wirklichkeit daran, dass die Stromkunden mit der Ökostromumlage seit Kurzem auch ein Finanzpolster in der Kasse der Netzbetreiber aufbauen – also eine Art Vorschuss entrichten, von dem sie jetzt eine Kleinigkeit wiederbekommen. Zweitens wächst die Zahl der Windräder und Solaranlagen seit 2013 etwas langsamer als in der Vergangenheit. Außerdem wehte der Wind 2013 und im ersten Halbjahr 2014 zaghafter als im Schnitt der vergangenen Jahre, es entstand also weniger subventionsbedürftiger Strom als prognostiziert. Steigende Netzgebühren und die kletternde Offshore-Umlage dürften übrigens den zarten Rückgang im Zehntelcent-Bereich schleunigst wieder kassieren.
Wer seine Stromrechnung mit älteren Unterlagen vergleicht, der kann die Mini-Senkung gut einordnen. Denn über die langfristige Entwicklung gab das statistische Bundesamt vor kurzem Auskunft: Seit dem Jahr 2000 stieg der Strompreis für Haushalte in Deutschland um 92 Prozent. Die Bundesbürger zahlen mittlerweile den zweithöchsten Tarif für Elektroenergie in Europa. Nur in Dänemark ist die Energie aus der Steckdose noch teurer. Fast zeitgleich mit der Berechnung des Statistikamtes forderte die Verbraucherschutzzentrale Nordrhein-Westfalen, die Energieversorger sollten ihre Preise senken. Spielraum gebe es genug. Der grüne Bundestagsabgeordnete Anton Hofreiter lieferte eine passende Analyse, warum die Stromkosten für die Verbraucher trotz billiger Börsenstrompreise nicht sinken: „Weil sich einige Konzerne die Taschen vollstopfen. Wir haben zu wenig Wettbewerb auf dem Strommarkt.“
Liegt der Preisgalopp tatsächlich nur an gierigen Energiekonzernen? Welches Geld wohin fließt, kann jeder nachrechnen, der sich den Strompreis ansieht. Denn der gleicht einer Schichttorte: ein Teilbetrag liegt auf dem nächsten. Eigentlich handelt es sich um drei große Schichten. Erstens die gesetzlichen Abgaben und Steuern. Sie machen etwas mehr als die Hälfte aus, zusammen 14, 42 Cent pro Kilowattstunde. Der dickste Brocken, 6,24 Cent, geht an die Betreiber der Ökostrom-Anlagen. Zum Vergleich: im Jahr 2000, als das Erneuerbare-Energien-Gesetz in Kraft trat, betrug die EEG-Umlage gerade 0,19 Cent pro Kilowattstunde, weniger als ein Dreißigstel des heutigen Betrages. Ein paar Jahre später gab Jürgen Trittin seine berühmte Prognose ab, die Grünstromförderung würde jede Familie nur ein Euro pro Monat kosten, „so viel wie eine Kugel Eis.“ Aber zurück den Kostenscheiben: 1,79 Cent zahlt jeder Kunde pro Kilowattstunde an Konzessionsabgabe, 0,126 Cent für die Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, 0,329 Cent für die Entlastung der Industrieunternehmen, die nur eine reduzierte EEG-Umlage zahlen, weitere 0,25 Cent, um die Verluste von technischen Pannen an Offshore-Windparks auszugleichen. Dann bedient sich noch der Staat mit 2,05 Cent Stromsteuer und 4,7 Cent Mehrwertsteuer. Da die Mehrwertsteuer auf alles gilt, auch auf die Ökostromumlage, verdient der Bundesfinanzminister bei jeder EEG-Umlagenerhöhung kräftig mit.
Weitere 20 Prozent des Gesamtpreises fließen als Netzgebühr für den Transport des Stroms. Auch die reichen die Energieversorger wie ein Inkassobüro nur weiter. Ihnen bleiben gerade 30 Prozent des Bruttopreises als eigentliche Einnahme übrig. Gegner der Stromversorger wenden ein, der Preis an der Leipziger Strombörse sei aber deutlich gefallen – und diesen Vorteil könnten die Unternehmen doch zur Kostendämpfung an ihre Kunden weiterreichen. Doch erstens bedeutet es für Endverbraucher gar keine gute Nachricht, wenn der Börsenstrompreis nach unten geht. Denn die Höhe der Ökostromumlage richtet sich nach der Differenz zwischen Börsenpreis und den festen Einspeisevergütungen für Betreiber von Windrädern, Solarpanels und Biogasanlagen. Fällt also der Börsenstrompreis, dann steigt die EEG-Umlage automatisch – und damit der Verbraucherpreis. Genau dieser Zusammenhang trug kräftig dazu bei, dass der EEG-Grünstromaufschlag allein seit 2012 um 70 Prozent nach oben schoss.
Außerdem kaufen die Versorgungsunternehmen nicht ihren gesamten Strom an der Börse, um ihn weiterzuverkaufen – denn in dem Fall müssten sie ja ihre eigene Energie zurückkaufen. Sie stellen den Strom in vielen Fällen selbst her und liefern direkt an Kunden mit langfristigen Kontrakten. Leider immer öfter teurer als die Börse, wo die Grünstrom-Mengen die Preise drücken. Vor allem moderne Gaskraftwerke arbeiten schlicht zu teuer, um noch ihre Kosten zu decken. Der wirtschaftliche Druck trifft nicht nur Konzerne, sondern auch Stadtwerke. „An vielen Tagen“, klagt etwa der Vorstandschef der Stadtwerke Erlangen Wolfgang Geus, „ist das Gas teurer als Strom, den wir damit produzieren.“ Die Aufforderung, seine Strompreise zu senken, dürfte er als absurden Witz empfinden.
Auch die großen Unternehmen am Markt stopfen sich nicht gerade die Taschen voll, wie Hofreiter meint. Das landeseigene baden-württembergische Unternehmen EnBW nahm 2014 eine Abschreibung von 1,2 Milliarden Euro vor und bildete eine Verlustrückstellung von 300 Millionen Euro. Der Konkurrent RWE gab für 2013 einen Rekordverlust von 2,8 Milliarden Euro bekannt. Mitbewerber Eon verdient zwar noch etwas Geld, 2013 ging der Gewinn allerdings schon um 14 Prozent zurück, für 2014 kündigte der Vorstand ein abermaliges Schrumpfen an. Fast der gesamte konventionelle Kraftwerkspark in Deutschland erwirtschaftet Verluste, weil er nur noch als Lückenspringer ans Netz darf, wenn die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Allein EnBW möchte deshalb fünf seiner Kraftwerke stilllegen. Das Unternehmen darf nicht. Denn die Bundesnetzagentur stuft diese Anlagen als „systemrelevant“ ein, weil sie die Unzuverlässigkeit des Ökostroms ausbalancieren müssen. Der Energieversorger muss also Verlust machen – gesetzlich garantiert.
(Dieser Text ist auch auf der Achse des Guten erschienen)